Rechtsanwalt Büttner, Roßtal
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
ist
Tätigkeitsschwerpunkt bzw.
Hauptinteressensgebiet von RA Gerd Erbacher.
Herr Erbacher verfügt über langjährige Erfahrung
als Hausverwalter und Rechtsberater eines
Mietervereins. In Mietsachen sind Streitigkeiten
besonders häufig auf unklar formulierte
Mietverträge oder schriftlich nicht
dokumentierte mündliche Absprachen
zurückzuführen. Eine sinnvolle Vorbeugung
solcher Auseinandersetzung besteht darin, sich
bei der Vertragsausfertigung (Vermieter) bzw.
bei der Vertragsunterzeichnung (Mieter) genug
Zeit zu nehmen, um das Dokument von einem Anwalt
gegenlesen zu lassen. Vor allem bei Unklarheiten
sollten Sie auf diesen Schritt nicht verzichten.
- Prüfung und Gestaltung von
Miet-/Pacht-/WEG-Verträgen,
Ergänzungen und Änderungen
- Miete: Fälligkeit, Zahlungsverzug,
Minderung, Zurückbehaltungsrecht,
Mietpreiserhöhung, unzulässige
Kosten
- Mieterhöhung, Staffelmiete,
Indexmiete
- Vertragsbeendigung
(Kündigung, Räumungsvergleich,
Mietaufhebungsvereinbarung)
- Gewährleistungsansprüche
(Mängelanzeige, Minderung,
Zurückbehaltungsrecht)
- Schönheitsreparaturen
- Rückerstattung von Mietkautionen
- Wohnungseigentumsrecht und
wohnungseigentums-rechtliche Besonderheiten
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