Gebührenfragen
Wer Recht bekommt, zahlt nicht:
Auch
ohne
Rechtsschutzversicherung
können
Ihnen
Gerichts- und Anwaltskosten vollständig erspart
bleiben. Dies ist
in der Regel dann der Fall, wenn die
Angelegenheit in Ihrem Sinne
entschieden wird. Dann übernimmt - soweit
zahlungsfähig - die
Gegenpartei sämtliche Kosten. Sollten Sie im
Rechtsstreit
unterliegen, werden Ihnen allerdings die
Anwaltshonorare beider Seiten
sowie die anfallenden Gerichtsgebühren in
Rechnung gestellt.
(Beachten Sie die Ausnahme bei
Arbeitsrechtssachen!)
Brauche ich überhaupt einen
Anwalt?
Ob
Sie
Ihre Angelegenheit auch ohne Prozess regeln
können - bzw. ob eine juristische
Auseinandersetzung für Sie
überhaupt erfolgversprechend ist - erfahren Sie in
einer
persönlichen Erstberatung. Sollten Sie sich
daraufhin gegen einen
Rechtsstreit entscheiden oder auf weitere
zusätzliche anwaltliche
Unterstützung verzichten wollen, fallen von
unserer Seite neben
der Beratungsgebühr keine Kosten an. Die
Erstberatung stellt keine
Verpflichtung dar, uns ein Mandat zu übertragen -
sie dient in
erster Linie der Überprüfung Ihres Anliegens auf
Fristversäumnisse und Erfolgsaussichten hin.
Einige Fälle, in denen die Vertretung durch einen
Anwalt
vorgeschrieben ist:
-
In
Zivilgerichtsprozessen
bei
Streitwerten
über 5.000,00 Euro
-
Zur
Vertretung
vor
dem Landgericht
-
Zur
Antragsstellung
im
Scheidungsverfahren
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