Rechtsanwalt Büttner, Roßtal
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht
bestimmt die Rechtsbeziehungen zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist,
wer von einem anderen innerhalb eines
Abhängigkeitsverhältnisses beschäftigt wird.
Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag
abgeschlossen, tritt ein Arbeitsvertrag nach
gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Wir
unterstützen Sie bei allen Fragen zum
Arbeitsvertrag, bei Fragen während der
Beschäftigung und bei der Beendigung des
Arbeitsvertrages durch Kündigung oder
Aufhebungsvertrag. Da im Arbeitsrecht jede
Partei ihre Gerichts- und Anwaltskosten selber
zu tragen hat, gibt es keine Kostenerstattung
durch den Gegner. Daher ist hier eine effektive
Vorgehensweise besonders wichtig, vor allem für
den i.d.R. finanziell schwächeren Arbeitnehmer.
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