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   Gerd Erbacher


Persönlichkeitsrecht von Heranwachsenden

Bildverbreitung in den Medien
- Sensationsprozess -


 

 

 

Kein Schadenersatzanspruch trotz Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Vorliegen einer außergewöhnlich schweren Straftat


Das LG Nürnberg hat in seiner obigen Entscheidung zunächst  die Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Heranwachsenden bejaht und einen Unterlassungs- anspruch für durchsetzbar erachtet.

Photoreporter hatten gegen den ausdrücklich erklärten Willen Aufnahmen vom Angeklagten vor Prozessbeginn gemacht. Angeklagt war ein schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern.

Im Zeitungsartikel war das Gesicht des Heranwachsenden in einem überregionalen Printmedium  abgelichtet worden. Nur zu einem kleinen Teil war es verdeckt, die Person erkennbar. Der Nachname war abgekürzt.  Daneben stand der Text: „Nächstes Dreckschwein? Hier bringen Sie den Glatzenmann zu seinen Richtern.“

Von der Zuerkennung eines zusätzlichen  Schadenersatzanspruches wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts  sah das Gericht aber nach  einer längeren Abwägung ab.

Ausschlaggebend war in diesem Einzelfall die Schwere des Tatvorwurfs und die nachfolgende Verurteilung.

In Zukunft werden Printmedien auch in Sensationsprozessen gegen Heranwachsende  noch sorgfältiger  auf den Stil  Ihrer Berichterstattung zu achten haben.



Stand: 06.04.2010

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