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Rechtsanwalt Büttner, Roßtal

Miet- und Wohnungseigentumsrecht


ist Tätigkeitsschwerpunkt bzw. Hauptinteressensgebiet von RA Gerd Erbacher. Herr Erbacher verfügt über langjährige Erfahrung als Hausverwalter und Rechtsberater eines Mietervereins. In Mietsachen sind Streitigkeiten besonders häufig auf unklar formulierte Mietverträge oder schriftlich nicht dokumentierte mündliche Absprachen zurückzuführen. Eine sinnvolle Vorbeugung solcher Auseinandersetzung besteht darin, sich bei der Vertragsausfertigung (Vermieter) bzw. bei der Vertragsunterzeichnung (Mieter) genug Zeit zu nehmen, um das Dokument von einem Anwalt gegenlesen zu lassen. Vor allem bei Unklarheiten sollten Sie auf diesen Schritt nicht verzichten.

  •   Prüfung und Gestaltung von Miet-/Pacht-/WEG-Verträgen,
      Ergänzungen und Änderungen
  •   Miete: Fälligkeit, Zahlungsverzug, Minderung, Zurückbehaltungsrecht,
      Mietpreiserhöhung, unzulässige Kosten
  •   Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete
  •   Vertragsbeendigung
      (Kündigung, Räumungsvergleich, Mietaufhebungsvereinbarung)
  •   Gewährleistungsansprüche (Mängelanzeige, Minderung, Zurückbehaltungsrecht)
  •   Schönheitsreparaturen
  •   Rückerstattung von Mietkautionen
  •   Wohnungseigentumsrecht und wohnungseigentums-rechtliche Besonderheiten

 


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    Anwalt: Harald  Büttner, Roßtal  ·  E-Mail:  ra@buettner-harald.de  ·  Fon: +49 (0)9127 579 468