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Rechtsanwalt Büttner, Roßtal

Forderungen und Mahnwesen


Ein effektives Mahnwesen oder die Abwehr unrechtmäßiger bzw. unsachgemäßer Forderungen ist zunehmend überhaupt nur noch mittels anwaltlicher Hilfe möglich. In finanziell bedeutsamen Fällen empfehle ich Ihnen grundsätzlich, im Zusammenhang mit zweifelhaften Rechnungen oder Mahnungen, versierte Rechtsunterstützung hinzuzuziehen. Lassen Sie Ihre oder an Sie gerichtete Forderungen zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Die Konsultation eines Anwalts ist insbesondere zur Vermeidung einer Eskalation hilfreich - ich kläre juristische Risiken ab. Darüber hinaus helfe ich Ihnen dabei, Ihre Interessen - unter Wirtschaftlichkeitsaspekten - auch bei außergerichtlichen Einigungen zu wahren. Dies erspart Ihnen Nerven und unnötige Kosten.

 












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    Anwalt: Harald  Büttner, Roßtal  ·  E-Mail:  ra@buettner-harald.de  ·  Fon: +49 (0)9127 579 468