Gebührenfragen
Geschäftsgebühr:
Eine
Geschäftsgebühr
entsteht,
sobald der
Anwalt ein Schreiben an die
Gegenseite/Behörde/Versicherung
richtet oder sich mit dieser mündlich in
Verbindung setzt.
Unfallregulierung:
Sofern
Sie
schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden
und Sach- und/oder Körperschäden entstanden sind,
muss die
Versicherung des Unfallgegners auch die
anwaltlichen Gebühren im
Zuge der außergerichtlichen Regulierung
übernehmen.
Prozesskostenhilfe:
Sollten
Sie
nicht in der Lage sein, die Gerichts-
und/oder Anwaltskosten aus eigenen Mitteln zu
begleichen, gibt es die
Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Die
Prozesskostenhilfe wird nur
gewährt, wenn das Gericht die Angelegenheit für
aussichtsreich hält; Sie können die tatsächliche
Klageerhebung von der Bewilligung der Hilfe
abhängig machen. Die
Prozesskostenhilfe ist im Übrigen ein staatliches
zinsloses
Darlehen, das Sie unter bestimmten Umständen
zurückzahlen
müssen. Für detailliertere Information stehen wir
Ihnen gerne
zur Verfügung!
Ratenzahlungen:
Um
Missverständnisse
zu vermeiden, sprechen Sie uns
bei Zahlungsproblemen auf die Möglichkeit von
Ratenzahlungen an.
Bitte tun Sie das unbedingt vor Erhalt der ersten
Kostennote.
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