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Gebührenfragen

 

Geschäftsgebühr:

Eine Geschäftsgebühr entsteht, sobald der Anwalt ein Schreiben an die Gegenseite/Behörde/Versicherung richtet oder sich mit dieser mündlich in Verbindung setzt.

 

Unfallregulierung:

Sofern Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden und Sach- und/oder Körperschäden entstanden sind, muss die Versicherung des Unfallgegners auch die anwaltlichen Gebühren im Zuge der außergerichtlichen Regulierung übernehmen.

 

Prozesskostenhilfe:

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gerichts- und/oder Anwaltskosten aus eigenen Mitteln zu begleichen, gibt es die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Die Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn das Gericht die Angelegenheit für aussichtsreich hält; Sie können die tatsächliche Klageerhebung von der Bewilligung der Hilfe abhängig machen. Die Prozesskostenhilfe ist im Übrigen ein staatliches zinsloses Darlehen, das Sie unter bestimmten Umständen zurückzahlen müssen. Für detailliertere Information stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ratenzahlungen:

Um Missverständnisse zu vermeiden, sprechen Sie uns bei Zahlungsproblemen auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen an. Bitte tun Sie das unbedingt vor Erhalt der ersten Kostennote.


 
    Anwalt: Harald  Büttner, Roßtal  ·  E-Mail:  ra@buettner-harald.de  ·  Fon: +49 (0)9127 579 468