Gebührenfragen
Geschäftsgebühr:
Eine
Geschäftsgebühr
entsteht,
sobald der
Anwalt ein Schreiben an die Gegenseite/Behörde/Versicherung
richtet oder sich mit dieser mündlich in Verbindung setzt.
Unfallregulierung:
Sofern
Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden
und Sach- und/oder Körperschäden entstanden sind, muss die
Versicherung des Unfallgegners auch die anwaltlichen Gebühren im
Zuge der außergerichtlichen Regulierung übernehmen.
Prozesskostenhilfe:
Sollten
Sie nicht in der Lage sein, die Gerichts-
und/oder Anwaltskosten aus eigenen Mitteln zu begleichen, gibt es die
Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Beratungs- und
Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Die Prozesskostenhilfe wird nur
gewährt, wenn das Gericht die Angelegenheit für
aussichtsreich hält; Sie können die tatsächliche
Klageerhebung von der Bewilligung der Hilfe abhängig machen. Die
Prozesskostenhilfe ist im Übrigen ein staatliches zinsloses
Darlehen, das Sie unter bestimmten Umständen zurückzahlen
müssen. Für detailliertere Information stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung!
Ratenzahlungen:
Um
Missverständnisse zu vermeiden, sprechen Sie uns
bei Zahlungsproblemen auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen an.
Bitte tun Sie das unbedingt vor Erhalt der ersten Kostennote.
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