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Gebührenfragen

 

Kostensicherheit

Ich verschaffe Ihnen auf dieser Seite einen groben Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen können.
Die Höhe der Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren bemisst sich (ausgenommen Sondervereinbarungen) nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Auch Honorarvereinbarungen sind möglich. Genauere Informationen über den Kostenrahmen erhalten Sie jederzeit auf Ihre unverbindliche Anfrage. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie zu den Geschäftszeiten an.

 

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert, fallen normalerweise überhaupt keine Gebühren für Sie an, weder Anwalts- noch Gerichtskosten. Im Falle einer Selbstbeteiligung zahlen Sie lediglich den entsprechend vereinbarten Anteil. Achten Sie auf den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Insbesondere im Sozialrecht und auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts erfolgt nicht immer eine Kostenübernahme.

 





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  Anwalt: Harald Büttner, Roßtal  ·  E-Mail:  ra@buettner-harald.de  ·  Fon: +49 (0)9127 579 468