Gebührenfragen
Kostensicherheit
Ich
verschaffe
Ihnen
auf
dieser Seite einen groben
Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen
können.
Die
Höhe der Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren
bemisst
sich (ausgenommen Sondervereinbarungen) nach dem
RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Auch
Honorarvereinbarungen sind
möglich. Genauere Informationen über den
Kostenrahmen
erhalten Sie jederzeit auf Ihre unverbindliche
Anfrage. Schreiben Sie
mir eine E-Mail oder rufen Sie zu den
Geschäftszeiten an.
Rechtsschutz
Sind
Sie
rechtsschutzversichert, fallen normalerweise
überhaupt keine Gebühren für Sie an, weder
Anwalts- noch
Gerichtskosten. Im Falle einer Selbstbeteiligung
zahlen Sie lediglich
den entsprechend vereinbarten Anteil. Achten Sie
auf den Umfang Ihres
Versicherungsschutzes. Insbesondere im Sozialrecht
und auch bei
außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts erfolgt
nicht
immer eine Kostenübernahme.
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