Rechtsanwalt Büttner, Roßtal
Arbeitsrecht
Das
Arbeitsrecht
bestimmt
die
Rechtsbeziehungen
zwischen
Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer von einem
anderen innerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses
beschäftigt wird. Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag
abgeschlossen, tritt ein Arbeitsvertrag nach gesetzlichen Vorschriften
in Kraft. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum
Arbeitsvertrag, bei Fragen während der Beschäftigung und bei
der Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung oder
Aufhebungsvertrag. Da im Arbeitsrecht jede Partei ihre Gerichts- und
Anwaltskosten selber zu tragen hat, gibt es keine Kostenerstattung
durch den Gegner. Daher ist hier eine effektive Vorgehensweise
besonders wichtig, vor allem für den i.d.R. finanziell
schwächeren Arbeitnehmer.
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