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   Gerd Erbacher







Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Teilreparatur gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, kann an einem Verkehrsunfall beteiligt sein. Deshalb ist es wichtig sich mit folgender Regelung zu befassen. Neben des in § 249 Abs. 2 BGB dargestellten Falles einer kompletten Reparatur des Fahrzeuges, können auch bei einer Teilreparatur die im Gutachten geschätzten Nettoreparaturkosten der kompletten Instandsetzung des Fahrzeuges zuzüglich der tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer bei erfolgter Teilreparatur von der gegnerischen Versicherung gefordert werden, wenn der Reparaturumfang abgrenzbar ist.

Diese als speziell zu bezeichnende Regelung, die nur einen Teilaspekt einer kompletten Unfallschadensregulierung darstellt, zeigt, wie wichtig es ist, bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt von Beginn an miteinzubeziehen, um den Ihnen rechtlich tatsächlich zustehenden Betrag von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und nicht nur den, welchen die Versicherung als „angemessen“ ansieht.


Stand: 07.10.2015







Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch des Anwalts auf Mehrwertsteuer gegenüber einer Rechtsschutzversicherung eines Gewerbetreibenden bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Immer wieder wird einem Rechtsanwalt die Mehrwertsteuer auf sein Honorar, das durch eine Verkehrsordnungswidrigkeit entstanden ist, von der Rechtsschutzversicherung eines Gewerbetreibenden verweigert. Dafür besteht jedoch kein Anlass. Die Rechtsschutzversicherungen begründen die Verweigerung der Auszahlung der Mehrwertsteuer allein mit der Tatsache einer bestehenden Vorsteuerabzugsberechtigung. Eine solche Vorsteuerabzugsberechtigung besteht allerdings gerade nicht. Eine Geldbuße für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist steuerlich nicht abzugsfähig. Daher muss die Rechtsschutzversicherung die Mehrwertsteuer auf das Honorar des Rechtsanwalts begleichen.


Stand: 07.10.2015






Urteil des Landgerichts Meiningen vom 24.01.2013

Hinweispflicht des Gebäudeeigentümers bei konkreter Dachlawinengefahr. Besondere Vorkehrungen zum Schutz des fließenden Verkehrs. weiter ...

Stand: 13.06.2012






Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14.11.2012

Verstoß gegen Rechtsfahrgebot auf Landstraße - keine Schuld des aus einem Feldweg herausfahrenden und nach rechts in eine Kreisstraße einbiegenden Traktorfahrers beim Zusammenstoß mit einem auf seiner Fahrbahnhälfte wegen gerade eingeleitetem Überholmanövers entgegenkommenden Pkw

Gegenverkehr im Sinne von § 5 StVO versus § 10 StVO.
weiter ...

Stand: 14.11.2012







Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13.06.2012

Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist. weiter ...

Stand: 13.06.2012



 

 

 




Entscheidung des Amtsgerichts Fürth vom 22.04.2008

zur Frage der Fälligkeit des Entschädigungsbetrages nach Vorlage einer Reparaturrechnung seitens einer Fachwerkstatt im 130%-Fall. weiter ...



Erste Reaktionen auf das Urteil des Amtsgerichts Fürth

Zwischenzeitlich hat die HUK-Coburg Versicherung, unter Hinweis auf das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Fürth, auch außergerichtlich nach Vorlage der Reparaturkostenrechnung unter Verzicht auf die 6-Monatsfrist einer Regulierung oberhalb des Wiederbeschaffungswertes (130% Fall) vorgenommen.

Stand: 02.06.2008






Entscheidung des Oberlandesgericht Nürnberg vom 14.11.2007

Teilschuld der verkehrssicherungspflichtigen Stadt wegen mangelhafter Anbringung von so genannten Betonpollern auf Gehwegen. weiter ...

Stand: 16.01.2008






Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.10.2006

über die Frage des Ersatzes fiktiver Reparaturkosten bei Totalschadensabrechnung und gleichzeitigem Angebot eines Aufkäufers durch die Versicherung. weiter ...

Stand: 28.02.2007





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